12. Finanzbrief der SPD-Landtagsfraktion

Veröffentlicht am 11.09.2011 in Kommunalpolitik

Zwischenbilanz: Haushalts- und Finanzpolitik von Schwarz-Gelb in Bayern

12. Finanzbrief der BayernSPD-Landtagsfraktion

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28. September 2008 war die jüngste Landtagswahl in Bayern, am 27. Oktober wurde der Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb unterzeichnet, erst am 10. Dezember gab der Ministerpräsident seine Regierungserklärung zur neuen Legislaturperiode ab, nachdem er allerdings zuvor am 03. Dezember 2008 den Landtag davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass zur Rettung der Landesbank noch vor Weihnachten 10 Milliarden Euro erforderlich sind. Über dieses Debakel wurde die bayerische Öffentlichkeit natürlich erst knapp 10 Wochen nach der Wahl informiert.
Nach knapp drei Jahren erweist sich das, was damals von Schwarz-Gelb für die Haushalts- und Finanzpolitik in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben wurde, zum einen als das glatte Gegenteil dessen, was tatsächlich umgesetzt wurde, oder als politische Lyrik ohne praktische Konsequenzen.
In einer Zwischenbilanz haben wir die Vereinbarungen und Ankündigungen des Koalitionsvertrags von CSU und FDP zur Haushalts- und Finanzpolitik Punkt für Punkt auf ihre Verwirklichung geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen
der SPD-Landtagsfraktion
Volkmar Halbleib, MdL, Vorsitzender
Susann Biedefeld, MdL
Christa Naaß, MdL
Reinhold Strobl, MdL
Dr. Paul Wengert, MdL

"Haushalt und Staatsfinanzen
1. Wir werden im Doppelhaushalt 2009/2010 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Auch für die Folgejahre planen wir ausgeglichene Haushalte?" (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Schwarz-Gelb sind die größten Schuldenmacher, die es in Bayern jemals gab. Im Landtag wurde der Staatsregierung von CSU und FDP die erforderliche Kreditermächtigung für die 10 Milliarden Euro Kapitalspritze zur Rettung der BayernLB noch kurz vor Weihnachten 2008 erteilt, insofern waren die Haushalte 2009/2010 ff nicht davon betroffen. Ansonsten ist dieser Satz eine Binsenweisheit, denn jeder Haushalt muss ausgeglichen sein. Gemeint ist aber ein ausgeglichener Haushalt ohne Schuldenaufnahme am Kreditmarkt. Diese formale Definition wurde für die Haushaltspläne 2009/2010 und 2011/2012 eingehalten. Zum Ausgleich der Finanzierungssaldos ohne neue Schulden am Kreditmarkt wurde und wird aber das gesamte haushaltstechnische Instrumentarium genutzt, wie die Verschuldung am Grundstock, der Einsatz von Rücklagen und ein ständig steigender Sanierungsbedarf bei der staatlichen Infrastruktur (implizite Schulden).
"2. Wir werden die staatliche Investitionsquote auch weiterhin an der Spitze der Quoten der westlichen Flächenländer halten und so die Grundlagen für weiteres Wachstum schaffen und den Erhalt und Ausbau staatlicher Infrastruktur sichern." (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Die staatliche Infrastruktur in Bayern gammelt. Der Erhalt und Ausbau der Infrastruktur kann mit den bisherigen Investitionen nicht gesichert werden. Wachsenden Sanierungs- und Ausbaubedarf gibt es z.B. bei den Staatsstraßen, den Hochschulen und Schulen. Damit werden Lasten in die Zukunft verschoben, die „impliziten" Schulden steigen. Der ehemalige Finanzminister Faltlhauser hielt 15 Prozent für die „natürliche Investitionsquote“ in Bayern. Davon entfernt sich Bayern aber immer mehr. Positive Ausnahmen waren die Jahre 2009/2010, wegen der Bundesmittel des kommunalen Investitionsprogramms.
Investitionsquote Bayern
2009 (Soll)
13,6 %

2010 (Soll)
13,8 %

2011 (Entwurf)
11,9 %

2012 (Entwurf)
10,8 %

Quelle: Informationen der Staatsregierung zu ihren Haushaltsentwürfen
Nach den vorliegenden Daten ist Bayern bei der Investitionsquote zwar nach wie vor an der Spitze der alten Flächenländer. Trotzdem: Die Investitionen sind seit Jahren unzureichend, die Investitionsquote sinkt, zu Beginn der Amtszeit Stoiber lag sie noch bei über 20 Prozent.

"3. Wir werden mit den vorhandenen Haushaltsreserven sorgsam umgehen und auch künftig in Zeiten steigender Steuereinnahmen Haushaltsreserven für Zeiten rückläufiger Steuereinnahmen bilden.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)

Die Bewertung: Ohne die Nutzung von Haushaltsreserven könnten gar keine Haushalte mehr aufgestellt werden. Die Haushaltsreserven wurden in dieser Legislaturperiode zur Finanzierung von definierten und zeitlich begrenzten Programmen (bspw. Zukunft Bayern 2020, Klimaprogramm Bayern 2020) und zum allgemeinen Haushaltsausgleich (ohne Nettokreditaufnahme) verwendet. Zu diesem Zweck werden zum einen Mittel aus „Rücklagen, Fonds und Stöcken“ (bspw. 2011 geplant 1,7 Milliarden Euro) entnommen, zum anderen auch Mittel aus Privatisierungserlösen bzw. dem Grundstock (Programmmittel, Liquiditätssteuerung, rückzahlbare Ablieferung bspw. 2012 geplant 582 Millionen Euro) verwendet. Mit überplanmäßigen Steuermehreinahmen reduziert der Finanzminister in der Regel den ursprünglich geplanten Einsatz von Haushaltsreserven, verzichtet also auf Einmaleffekte.

"4. Wir werden die Zukunftsprogramme zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Bayerischen Wirtschaft und des Wissenschaftsstandorts Bayern konsequent umsetzen.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Es gibt keine zusätzlichen Impulse durch Zukunftsprogramme. Vorhandene Programme „konsequent um(zu)setzen“ ist das Mindeste, was man von einer Regierungskoalition erwarten kann. Was allerdings fehlt, sind Gelder für ein Zukunftsprogramm „Energiewende - weg vom Atomstrom“. Dafür ist bislang kein Cent vorgesehen. Und der Aufbruch Bayern ist blanker Etikettenschwindel.

Zu den laufenden Programmen:
Der „Aufbruch Bayern“ von 2011 bis 2014 mit einem Gesamtvolumen von 1.068 Millionen Euro, davon 815 Millionen Euro in 2011/2012, ist in weiten Teilen eher ein Abbruch als ein Aufbruch (siehe 11. Finanzbrief), weil alle Ressorts zunächst über 900 Millionen Euro einsparen mussten.
„Zukunft Bayern 2020“ (insgesamt 1.715 Millionen Euro), finanziert durch Steuermehreinnahmen der Jahre 2007/2008, läuft, wie geplant, 2011 aus.
„Klimaprogramm Bayern 2020“ (insgesamt 350 Millionen Euro), finanziert durch Steuermehreinnahmen der Jahre 2007/2008, läuft, wie geplant, 2011 aus.
„Bayern 2020 plus“ (insgesamt 235 Millionen Euro), finanziert durch ehemals für den Transrapid vorgesehene Privatisierungserlöse, soll planmäßig 2013 auslaufen.
„Nord- und Ost-Bayern-Programm (insgesamt 275 Millionen Euro), finanziert durch ehemals für den Transrapid vorgesehene Privatisierungserlöse, soll planmäßig überwiegend 2013 auslaufen.
„Strukturprogramm Nürnberg-Fürth“ (insgesamt 115 Millionen Euro), finanziert durch Umwidmung von Mitteln für die „Bayern FIT GmbH“ (Bayern 2020 plus) und allgemeinen Haushaltsmitteln, soll planmäßig 2014 auslaufen.
Die Offensiven „Zukunft Bayern I/II/III“, die mit Privatisierungserlösen ab 1994 finanziert worden waren, waren im Zeitraum 1995 bis 2005 veranschlagt. Aktuell erfolgt nur noch die Abwicklung etwaiger Ausgabenreste aus Programmmitteln.

"5. Wir werden den kommunalen Finanzausgleich fortführen, damit die bayerischen Kommunen auch weiterhin im bundesweiten Vergleich finanziell gut dastehen. Das Konnexitätsprinzip schützt die Kommunen vor Aufgabenübertragungen ohne angemessenen Finanzausgleich.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Die Kommunen interessieren die FDP überhaupt nicht, und der CSU kommt das gerade recht. Es ist eine pure Selbstverständlichkeit, dass der kommunale Finanzausgleich fortgeführt wird, oder sollen den Kommunen die knapp 7 Milliarden Euro jährlich gestrichen werden? Die zentrale Schwäche des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern ist die Verbundquote, mit der der Freistaat seine Kommunen am allgemeinen Steuerverbund beteiligt. Sie beträgt in diesem Jahr erstmals 12,2 Prozent, damit ist Bayern nach wie vor „Schlusslicht“ unter den alten Flächenländern. Insgesamt dürfte Bayern beim kommunalen Finanzausgleich im Ländervergleich einen Mittelplatz einnehmen. Da sich die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig zufrieden mit dem Finanzausgleich zeigen, war das Finanzausgleichsgesetz für uns kein Schwerpunkt mehr bei den letzten Haushaltsberatungen.
Das Konnexitätsprinzip ist politisch immer wieder auf der Tagesordnung, ganz aktuell bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, wo wir mit einem Dringlichkeitsantrag auf die Einhaltung pochen.

"6. Wir werden den Pensionsfonds zur langfristigen Finanzierung der künftigen Versorgungsausgaben für Beamte des Freistaates konsequent fortführen und seine Dynamisierung prüfen.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Das glatte Gegenteil ist beim Pensionsfonds der Fall, denn Ende 2012 werden 600 Millionen Euro bei den Mitteln für die Versorgung fehlen!
Erst seit 01.01.2008 ist das Gesetz in Kraft. Bereits im Jahr 2010 wurden die Zuführungen zum Sondervermögen „Versorgungsfonds des Freistaats Bayern“ um 35 Millionen gekürzt und im Jahr 2011 (191 Millionen Euro) sowie im Jahr 2012 (235 Millionen Euro) werden sie jeweils komplett ausgesetzt.
Darüber hinaus werde auch die Zuführungen des staatlichen Anteils zur Versorgungsrücklage in 2011 (62 Millionen Euro) und 2012 (75 Millionen Euro) ausgesetzt.
"Staatliche Beteiligung

7. Wir werden die Privatisierungspolitik Bayerns orientiert an ordnungspolitischen Leitlinien sowie wirtschafts- und strukturpolitischen Belangen fortsetzen. Dabei handeln wir in Verantwortung für die Unternehmen, das Land, die Standorte und die Mitarbeiter.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Das Tafelsilber ist überwiegend weg, seit 1993 wurde staatliches Vermögen in Höhe von über 7 Milliarden Euro verkauft, damit hatte Stoiber seine Wahlversprechen bei drei Landtagswahlen finanziert. Privatisiert wird, wenn Geld im Haushalt fehlt! Von der Rhetorik im Koalitionsvertrag ist in der Praxis wenig zu spüren. Es funktioniert viel profaner: Die Koalition braucht Geld z.B. um den „Aufbruch Bayern“ (oder die Zinsen für die BayernLB) zu finanzieren und verwendet dafür „Erlöse aus der Veräußerung weiterer Beteiligungen (insb. E.on“) in Höhe von 582 Millionen in 2012.

8. Wir werden die Bayerische Landesbank konsolidieren und ein tragfähiges Zukunftskonzept entwickeln, das Fusionen, Teilprivatisierung oder Gesamtverkauf einschließt. Dabei gehen wir von folgendem Finanzstatus aus:
- Aktuell von der BLB angemeldeter Finanzbedarf 2008-2011: 6,4 Mrd. Euro
Die mögliche Gesamtbelastung des Freistaates Bayern von 5 Mrd. Euro wird über den "Stabilisierungsfonds Bayern LB und Finanzmarkt" im Haushalt gesondert dargestellt. Die maximal 5 Mrd. Euro sollen mit folgenden Instrumenten aufgebracht werden:
(1) Erlöse aus Restrukturierungsmaßnahmen der BLB
(2) Privatisierungserlöse
(3) Kreditaufnahme über den Haushalt.

9. Wir beabsichtigen strukturelle Änderungen in Aufgabenstellung und Aufsichtsrat der BLB:
- Konzentration der Geschäftstätigkeit auf die gesetzliche Aufgabe der BLB als Staatsbank, öffentliche Finanzierungen sowie allgemeine Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig im Inland, Auslandsgeschäfte nur im nicht-spekulativen Bereich.
- Zusammensetzung der Verwaltungsrates: 6 stimmberechtigte Mitglieder, je 3 pro Gesellschafter (für den Freistaat Bayern: StM der Finanzen, StM für Wirtschaft, StM des Innern), außerdem 4 beratende externe Mitglieder."
(Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Als der Koalitionsvertrag unterschrieben wurde, war die BayernLB bereits pleite. Die daringenannten Zahlen über die Landesbank sind reine Fantasie. Am Montag, 27. Oktober 2008, unterzeichneten CSU und FDP den Koalitionsvertrag, da betrug der von BayernLB von 2008 bis 2011 angemeldete Finanzbedarf 6,4 Milliarden Euro.
Nur einen Monat später, am 28. November 2008, gibt die Bank einen Finanzbedarf von insgesamt 31 Milliarden Euro bekannt: 10 Milliarden Euro Kapitalzuführung, Abschirmung des ABS-Portfolios durch Garantien in Höhe von 6 Milliarden Euro sowie Garantien beim SoFFin in Höhe von 15 Milliarden Euro. Am 03. Dezember bringt die Staatsregierung den 2. Nachtragshaushalt 2008 beim Landtag ein mit einer Nettokreditermächtigung von 10 Milliarden Euro, um den Untergang der BayernLB abwenden zu können, am 16. Dezember verabschieden CSU und FDP den Haushalt. Bislang wurden für die 10 Milliarden Euro Schulden 600 Millionen Euro Zinsen bezahlt und Tag für Tag werden es 940000 Euro mehr. Bezahlen mussten für das BayernLB Debakel aber auch die Mitarbeiter. Die Bank hat jeden vierten Mitarbeiter entlassen und die Bilanzsumme um ein Drittel reduziert. Doch all das reicht nicht für ein tragfähiges Geschäftsmodell. Bisher konnten der bayerische Finanzminister und die Landesbank den EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia jedenfalls nicht von der Überlebensfähigkeit der BayernLB überzeugen. So ist das am 12. Mai 2009 von der EU gegen die BayernLB eingeleitete vertiefte Beihilfeverfahren nach wie vor nicht abgeschlossen und die Zukunft der BayernLB steht in den Sternen. Das konnte auch die Änderung des Landesbankgesetzes, was die Aufgaben der Bank und die Größe und Zusammensetzung des Verwaltungsrates anbelangt, nicht verhindern.

"Steuern
(?)

1. Wir unterstützen die Entlastung bei Lohn- und Einkommensteuer („mehr Netto für alle“) durch höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge zum 01.01.2009 und streben niedrigere Eingangssteuersätze, einen höheren Grundfreibetrag und eine Abflachung des Tarifverlaufs an. Ferner muss die sog. Pendlerpauschale vom 1. Kilometer an wieder eingeführt werden.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)

Die Bewertung: Tatsche ist seit 01.01.2011: Weniger netto vom Brutto, weil die Beiträge zur Krankenkasse von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben wurden, wovon auf den Arbeitnehmer 0,3 Prozent entfallen.
Mehr Netto vom Brutto gab es tatsächlich ab 01.01. 2009 durch die Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 7.834 Euro und nochmals ab dem 01.01.2010 durch die Absetzbarkeit Kranken- und Pflegeversicherung und die nochmalige Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.004 Euro, was allerdings die große Koalition im Bund aufs Gleis gesetzt hatte.

"2. Wir streben eine Novellierung der Unternehmenssteuer an. Dabei geht es um: Herstellung echter Rechtsformneutralität, Pauschalierungsregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter, Abschaffung der Zinsschranke, Mantelkauf, Wiederherstellung der Steuerbefreiung für bei Umstrukturierungen aufgedeckte „stille Reserven“, soweit diese in Deutschland reinvestiert werden.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)

Die Bewertung: Schwarz-Gelb hat sich für seine Klientel ordentlich ins Zeug gelegt. Der größte Hammer war die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für das Beherbergungsgewerbe, was dem Freistaat jährlich 56 Millionen Euro kostet und die bayerischen Kommunen zusätzlich 3 Millionen Euro. Insgesamt bringt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab dem 01.01.2010 jährliche Erleichterungen für die Unternehmen in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro. Fehlanzeige jedoch bei der Rechtsformneutralität.

"3. Wir wollen die kalte Progression durch regelmäßige Tarifanpassungen vermeiden.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Fehlanzeige, bislang ist hier nichts geschehen. Es gibt nur vage Ankündigungen einer Veränderung des Einkommensteuertarifs zum 01.01.2013, mit der entweder die kalte Progression abgeschafft und/oder der sogenannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif beseitigt werden, bzw. zumindest verkleinert werden sollen.

"4. Wir streben im Rahmen einer umfassenden Steuerreform ein leistungsfreundliches und grundlegend vereinfachtes Steuerrecht an.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)
Die Bewertung: Fehlanzeige

"5. Wir unterstützen die geplante Neuregelung der Erbschaftsteuer nur unter folgenden Eckpunkten:
- Regionalisierung der Steuersätze und Freibeträge
- Erlass der Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen, über Abschmelzlösung bis zu 100 %
- Erbschaftsteuerfreiheit für eigen genutztes Wohneigentum
- keine unangemessenen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft und die freien Berufe
- einfache klare Regelungen.
Wir streben darüber hinaus die Übertragung der gesamten gesetzgeberischen Kompetenz für die Erbschaftsteuer an die Länder an.“ (Koalitionsvertrag von CSU und FDP, 2008)

Die Bewertung: Ab 01.01.2010 profitieren auch hier die Unternehmen. Indem die erforderlichen Lohnsummen gesenkt und die Behaltefristen (Fristen, innerhalb derer der Erbe das Unternehmen nicht bzw. keine wesentlichen Teile hiervon veräußern darf) verkürzt wurden, können die Unternehmen leichter eine Reduzierung der Erbschaftsteuer bzw. eine völlige Verschonung zu erreichen. Für Geschwister wurden die Steuersätze gesenkt. Fehlanzeige herrscht bei der Regionalisierung der Steuersätze und der Gesetzgebungskompetenz für die Länder.

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